„Die Frauen werden eine entsetzliche Retraditionalisierung erfahren“, so fasst Prof. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung die Auswirkungen der Corona-Krise für Frauen* zusammen. „Ich glaube nicht, dass man das so einfach wieder aufholen kann und dass wir von daher bestimmt drei Jahrzehnte verlieren.“ Dabei ist schon die Ausgangslage nicht rosig: Auch 2020 wird ein Großteil der Care-Arbeit in unserer Gesellschaft von Frauen* erledigt. Historisch bedingt ist dieses Phänomen im Westen Deutschlands deutlich ausgeprägter als in den Ländern der ehemaligen DDR. Kinder erziehen, Angehörige pflegen, Haushalt machen – all das sind Aufgaben, die auch nach über 70 Jahren Grundgesetz meist noch in den Händen von Frauen* liegen. Sie arbeiten überdurchschnittlich häufig in unterdurchschnittlich bezahlten Berufen und werden selbst für gleiche Berufe meist schlechter bezahlt.
Auf den Ausbruch der Pandemie folgte nun ein Einbruch der Betreuungsangebote. Eltern, vor allem Alleinerziehende, standen plötzlich vor der Herausforderung, für die Betreuung ihrer Kinder weder auf Kitas noch auf Großeltern zurückgreifen zu können und diese Aufgabe nun mit ihrem Beruf unter einen Hut bekommen zu müssen – und überdurchschnittlich häufig landeten dabei die Kinder auf dem Schreibtisch der Frau*. Ohne Möglichkeiten, das Haus zu verlassen, besteht die Gefahr, dass Frauen* und Kinder zudem vermehrt Opfer häuslicher Gewalt werden. Und in schlecht bezahlten Berufen leiden sie besonders unter dem Kurzarbeiter:innengeld von 60% oder 67% ihres regulären Einkommens.
Dabei ist das Grundgesetz sehr eindeutig in seiner Vorgabe: „Männer[*] und Frauen[*] sind gleichberechtigt“, so beginnt sein Artikel 3 Absatz 2. Es ist ein Satz, für den nicht nur Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel 1948 und 1949 als Mitglieder des parlamentarischen Rates kämpften, sondern Frauen* in ganz Deutschland. Dennoch wissen wir nicht erst seit Corona, dass diese fünf Worte weniger eine Tatsache denn ein gesellschaftliches Ziel beschreiben. 1994 wurde ihnen deshalb ein zweiter Satz zur Seite gestellt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen[*] und Männern[*] und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Dieser Auftrag ist heute so dringend wie lange nicht mehr.
Corona zeigt uns, …
…wie viele Frauen* unterbezahlt arbeiten.
20% betrug der Gender Pay Gap 2019 in Deutschland. Er vergleicht die Bruttolöhne von Männern* und Frauen* und zeigt, wie ungerecht die Lohnverteilung in Deutschland ist. Diese 20% Unterschied entsprechen einem Stundenlohn von 4,44€. Dahinter steht eine Vielzahl an Gründen. So arbeiten viele Frauen* in Berufsfeldern, die unterdurchschnittlich entlohnt werden. Dazu gehören neben den derzeit viel diskutierten Berufen innerhalb des Gesundheitssystems wie Pflegekräften auch andere Berufsfelder, die derzeit keine Erwähnung finden: Reinigungskräfte, Küchenbeschäftigte, Bäckereifachangestellte, Verkäufer:innen und viele andere mehr. Sie sind überwiegend weiblich*, ohnehin schon schlecht bezahlt, sollen jetzt während Corona zusätzliche unbezahlte Überstunden ableisten und gehören teilweise selbst einer Risikogruppe an.
Applaus oder einmalige Zahlungen für Berufsgruppen, die wir plötzlich als systemrelevant erkannt haben, sind eine nette Geste, mehr jedoch nicht. Wir müssen diese Knochenjobs entsprechend ihrer hohen Belastung und Bedeutung für unsere Gesellschaft angemessen entlohnen, und wir müssen (etwa mit einer 35-Stunden-Woche bei gleichem Lohn) für Arbeitsbedingungen sorgen, die in ruhigen Zeiten erlauben, sich für und von Krisen zu erholen. Davon würden vor allem Frauen* profitieren. Und wir müssen ein Gleichstellungsgesetz beschließen, das paritätische Besetzung von Führungspositionen mit Männern* und Frauen* gewährleistet.
Doch selbst bei identischer Tätigkeit, Qualifikation und Wochenarbeitszeit verdienten Frauen* im Jahr 2019 6% weniger als Männer*. Dieser Unterschied ist nur mit Sexismus zu erklären. Um diesen Zustand zu bekämpfen brauchen wir ein Vergabegesetz, damit wenigstens staatliche Aufträge nur noch an Betriebe vergeben werden, in denen Männer* und Frauen* gleich gut bezahlt werden. Und wir müssen die Tarifbindung erhöhen. Sachsen ist hier bundesweit Schlusslicht. Tarifverträge erleichtern jedoch gleiche Bezahlungen, da Männer* in individuellen Gehaltsverhandlungen oft bevorteilt werden.
Diese Lohndifferenzen haben jetzt in der Krise unmittelbare Folgen: Kurzarbeit ist umso verschmerzbarer, je höher der Ausgangslohn ist. 67% oder sogar 60% von ohnehin schon sehr wenig sind dagegen fast nichts. Deshalb muss das Kurzarbeiter:innengeld im Niedriglohnbereich schon ab dem 1. Monat auf mindestens 80% bzw. 87% erhöht werden, im unmittelbaren Mindestlohnbereich sogar auf 100%. Aber auch langfristig leiden Frauen* unter den Lohnunterschieden: Der Gender Pension Gap, also der Unterschied bei den Altersbezügen, liegt in Deutschland bei ca. 60%. Altersarmut ist nach wie vor primär ein Problem von Frauen* und muss kurz- und langfristig bekämpft werden: durch gerechte Löhne in der Erwerbszeit sowie durch eine Grundrente, um die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuarbeiten.
…wie leicht wir in Krisen wieder in vermeintlich überwundene Rollenklischees zurückfallen.
Zu den Gründen für den Gender Pay Gap kommt jedoch hinzu: 47% aller erwerbstätigen Frauen* sind in Teilzeit tätig. Oft nehmen sie sich diese Zeit, um dann den überwiegenden Anteil der unbezahlt bleibenden Arbeit zu übernehmen, ohne die unsere Gesellschaft nicht funktionieren würde, wie die Erziehung der eigenen Kinder und die Pflege von Angehörigen. Um allen Menschen die Freiheit der Entscheidung zu gewähren, Angehörige selber zu pflegen oder pflegen zu lassen, brauchen wir eine Pflege-Vollversicherung, in die alle Menschen auf der Grundlage aller ihrer Einkommen einzahlen. Pflegetätigkeiten müssen fair entlohnt werden, egal ob sie von professionell Pflegenden oder von pflegenden Angehörigen erbracht werden.
Für Eltern gelingt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur, wenn Kitas und Schulen geöffnet haben – und auch dann sind nachmittags und abends überwiegend Frauen* für die weitere Betreuung zuständig. Seit Corona funktioniert diese Aufteilung zwischen berufstätigen Eltern sowie Schulen und Kitas gar nicht mehr. Seither ist etwa der Anteil an von Autorinnen* eingereichten wissenschaftlichen Publikationen dramatisch eingebrochen. Es sind solche Beispiele, die – durch die Krise verstärkt – zeigen, dass meist Mama die Kinder betreut, während Papa weiter arbeitet. Dadurch werden die Karrierechancen von Frauen* deutlich verschlechtert, wenn Eltern die Kinderbetreuung nicht gerecht aufteilen.
Um Väter von Beginn an und langfristig zu ermutigen, in gleichem Maße an der Erziehung mitzuwirken, müssen wir das Elterngeld noch stärker auf Partner:innenschaftlichkeit auslegen: Bislang erhalten Eltern bis zu 14 Monate Elterngeld, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen, sonst sind es 12 Monate. Dieser Partner:innenschaftszuschlag muss deutlich erhöht werden, indem das Elterngeld für achtzehn Monate gezahlt wird, wobei sich jedes Elternteil mit mindestens sechs Monaten beteiligen muss und die Elternzeit auch parallel genommen werden kann. Die wegfallenden Einkommen müssen bis zu einer angemessenen Deckelung zu 100 Prozent ersetzt werden. Alleinerziehenden stehen die Monate komplett zur Verfügung. Auch Menschen, deren Partner:in arbeitslos ist, haben einen Anspruch darauf, an der Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken. Daher darf das Elterngeld nicht auf den Hartz IV-Satz angerechnet werden.
Um die Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen zu gewährleisten, muss das Ehegatt:innensplitting abgeschafft werden, um weniger Anreize zu schaffen, dass das schlechterverdienende Elternteil – meist Frauen* – die Erziehung der Kinder übernimmt. Und schließlich muss das SPD-Konzept eines lebenslangen persönlichen Zeitkontos Realität werden: Menschen könnten hier Überstunden „einzahlen“, der Staat könnte für Fortbildungen und andere Anlässe aufstocken. Die Zeit auf dem Konto ginge nicht verloren, sondern könnte ein Leben lang eingesetzt werden: als Freizeit, für Kindererziehung oder für die Pflege von Angehörigen.
…dass unsere Gesellschaft Gewalt gegen Frauen* weiterhin toleriert.
Unter den Schließungen von Schulen und Kitas sowie den Ausgangssperren leiden Kinder und Frauen* jedoch auch auf einer ganz unmittelbaren Ebene: Sie werden vermehrt Opfer häuslicher Gewalt. Frauen* erfahren Diskriminierung und Gewalt nicht nur allein aufgrund der Tatsache, dass sie Frauen* sind. Geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung, religiöses Bekenntnis, zugeschriebene geographische und soziale Herkunft, körperliche und psychische Erkrankungen und vieles mehr werden zum Anlass genommen, Frauen* zu diskriminieren.
Die Nachfrage bei Sorgentelefonen oder der Chatberatung für Jugendliche hat sich nun jedoch um bis zu 20% erhöht. Das wirkliche Ausmaß der Gewalt wird sich erst zeigen, wenn die Lockerungen weiter fortgeschritten sind: Durch die Kontaktbeschränkungen, das Homeoffice und die geschlossenen Kitas und Schulen fehlt es ihnen an Schutzmöglichkeiten vor gewalttätigen Männern* im Haushalt. Es fehlt ihnen an Sichtbarkeit im öffentlichen Raum und an Menschen, die Opfer häuslicher Gewalt erkennen und auf ihrem Weg zu Jugendämtern und Frauenhäusern unterstützen.
Die flächendeckende Versorgung mit Frauen*häuser ist jedoch nicht gegeben. In der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, je 10.000 Einwohner:innen einen Platz in einem Frauenhaus für eine Frau* mit Kindern zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel verfehlen wir in dramatischem Umfang. So fehlt es hierzulande derzeit an 14.600 Plätzen. Das gilt gerade auch in Sachsen: Im Landkreis Nordsachsen und im Erzgebirgskreis etwa gibt es gar keine Frauenhäuser, sondern nur vereinzelte Wohnungen. Daher müssen wir die Plätze in Frauen*häusern ausbauen, um das Ziel der Istanbul-Konvention kurzfristig zu erreichen.
Um aber nicht nur auf Einzelfälle zu reagieren, sondern häusliche Gewalt nachhaltig zu bekämpfen, brauchen wir eine breit angelegte Kampagne, die auf verschiedenen Kanälen Gewalt gegen Frauen* zu einem gesamtgesellschaftlichen Thema macht, vergleichbar der AIDS-Kampagne. Wir müssen ein Problembewusstsein schaffen für unbequeme Wahrheiten, wie die, dass jede dritte Frau* mindestens einmal im Leben Opfer von Gewalt wird, dass alle zwei bis drei Tage eine Frau* von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wird und dass für viele Frauen* die eigenen Wände keinen Schutz bieten – im Gegenteil. Und aus ganz praktischer Sicht müssen wir die vorhanden Hilfsangebote, wie etwa die entsprechenden Telefonnummern bekannter machen. Alle Betroffenen von Gewalt sollten wissen, an wen sie sich wenden können.
…dass unsere Gesetzeslage zur Abtreibung rückwärtsgewandt ist.
Das Strafgesetzbuch verpflichtet Frauen* zu einer Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch. Diese Beratung „dient dem Schutz des ungeborenen Lebens“ und soll sie zur Fortsetzung der Schwangerschaft „ermutigen“. Diese Formulierung gibt ein antiquiertes Welt- und vor allem Frauen*-Bild wieder und betrachtet die Frau* als Gebärmaschine statt als Menschen. Eine solche Beratung muss die Frau*, ihre Lebensumstände und ihre Gesundheit in den Mittelpunkt stellen. Die Regelung zeigt: „Mein Bauch gehört mir“ ist in der Rechtsprechung noch nicht angekommen.
Corona legt nun den Finger in die Wunde der Absurdität, die die Regelungen zur Abtreibung im Strafgesetzbuch darstellen. In Zeiten von Kontaktbeschränkungen ist es für Frauen* schwer, einen Termin für eine Beratung zum Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Es kann jedoch nicht sein, dass auf diesem Wege Frauen* an einer Abtreibung gehindert werden, die sie wollen. Die Strafbarkeit eines Schwangerschaftsabbruchs gehört abgeschafft. Stattdessen muss der Schwangerschaftsabbruch bis zur vollendeten 12. Woche bedingungslos und kostenfrei möglich sein. Die Beratungspflicht ist abzuschaffen. An ihrer Stelle muss ein Rechtsanspruch auf eine unentgeltliche Beratung treten. Jede Schwangere sollte frei darüber entscheiden können, ob sie sich von einer fremden Person beraten lassen will oder nicht. Das Anliegen der Beratung muss sein, die selbstbestimmte Entscheidung zu unterstützen und der schwangeren Person mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Manche Abtreibung – die für die Frau* eine körperliche wie psychische Belastung darstellt – ließe sich auch verhindern, wenn alle Frauen* in Deutschland uneingeschränkten Zugang zu Verhütungsmitteln hätten. Ab dem 23. Lebensjahr werden verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Verhütungsringe oder die Pille nur durch die Krankenkasse erstattet, wenn sie medizinisch notwendig sind. Die gesundheitlich deutlich weniger problematischen Kondome dagegen sind gar nicht erstattungsfähig. Ein System, das Anreize zur Bevorzugung von Hormonpräparaten setzt, verlagert nicht nur die Verantwortung zur Verhütung auf die Frau*, sondern schafft auf ihrer Seite auch ein Gesundheitsrisiko und eine zusätzliche finanzielle Belastung. Damit wird gesunder, geschützter Geschlechtsverkehr zu einem Privileg für die, die ihn sich leisten können. Das darf nicht sein – deshalb müssen wir einen kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln ermöglichen.
…dass sich für Frauen* nichts ändert, solange Männer* entscheiden.
Wenn es jetzt um den Weg raus aus den Schließungen geht, zeigt sich, was passiert, wenn Entscheidungsträger zum großen Teil männlich* sind und diese an den Schaltstellen sitzen: Bundesliga und Baumarkt sind schneller wieder offen als Kitas und Spielplätze. Die medial präsentesten Virologen sind Männer*. Gleiches gilt in anderen Wissenschaftsdisziplinen, 24 von 26 Mitgliedern der Leopoldina sind Männer*. Wir haben zwar eine Bundeskanzlerin, aber 14 von 16 Ministerpräsident:innen sind Männer*. In den Führungspositionen der Wirtschaft und der einflussreichen Verbände dominieren – Männer*. Solange Männer* und Frauen* in all diesen Positionen nicht gleichberechtigt sind, werden auch ihre spezifischen Probleme und Bedürfnisse nicht gleichberechtigt berücksichtigt. Das ist besonders frustrierend, wenn diese Probleme überhaupt nur geschlechtsspezifisch sind, weil gesellschaftliche Aufgaben nicht gleichermaßen verteilt werden, wie etwa die Kindererziehung.
Um daher die Interessen von Frauen* gleichberechtigt durchzusetzen, müssen wir endlich die gläserne Decke zerschlagen, die sie am Aufstieg in die Politik, die Aufsichtsräte und die Führungspositionen der Wissenschaft hindert. Wir brauchen ein bundesweites Parité-Gesetz wie Brandenburg es beschlossen hat, um den Frauen*-Anteil der Parlamente zu erhöhen. Wir brauchen Frauen*förderprogramme an Hochschulen, sowie feste Frauen*quoten für alle Behörden, Parlamente, Universitäten, Vorstände und Unternehmen.
…dass eine verlässliche Finanzierung soziokultureller und demokratischer Projekte und Initiativen essentiell ist.
Alleine Sachsen ist gerade dabei, 6 Milliarden Euro an Schulden aufzunehmen, um die unmittelbaren Folgen der Krise abzufedern. Die Schuldenbremse der Landesverfassung erzwänge eine Tilgung der Schulden nach acht Jahren – was zu jährlichen Rückzahlungen in der Größenordnung von 5% des gesamten Landeshaushalts führen würde. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass solche Einsparungen meist auf dem Rücken der Soziokultur, demokratiefördernder Initiativen und sozialen Maßnahmen ausgetragen werden. Hier wird der Rotstift am schnellsten gezückt. Eine ebenso unrühmliche Maßnahme macht die Stadt Dresden aktuell vor, in dem sie die Elternbeiträge der Kitas um über 60€ erhöhen möchte.
Beides ist strikt abzulehnen. Viele Initiativen, die auf gesellschaftliche Missstände wie Rassismus oder die Diskriminierung von LGBTIQ* aufmerksam machen und dagegen ankämpfen, sind auf öffentliche Finanzierung angewiesen. Sie sind schon jetzt meist nur auf dem Niveau der absolut notwendigen Finanzierungen; weitere Einsparungen würden ihnen das Genick brechen und damit die Situation der Menschen, für die sie sich einsetzen, teils schon kurzfristig verschlechtern. Das gilt aber nicht nur langfristig mit Blick auf die Ausgestaltung kommender Haushalte: Eine Verzögerung bei der Haushaltsaufstellung darf nicht dazu führen, dass Vereine zum Beginn des Jahres 2021 durch fehlende verlässliche Finanzierung handlungsunfähig werden.
Stattdessen muss transparent gemacht werden, wofür die Milliarden ausgegeben werden. Die Gremien, die hierüber entscheiden, müssen so vielfältig besetzt sein, wie es unsere Gesellschaft auch ist, damit nicht nur Männer* Projekte finanzieren, von denen andere Männer* profitieren. Die Milliarden dürfen nicht nur in die Stabilisierung einer Wirtschaft gesteckt werden, von der wenige profitieren und unter der viele leiden. Sie müssen auch eingesetzt werden, um Ungleichheiten abzubauen und unsere Gesellschaft geschlechtergerecht umzugestalten.
Anmerkung: Die Vorstellung, es gäbe zwei klar unterscheidbare Geschlechter, ist mittlerweile eindeutig widerlegt. Das sollte sich auch in der Sprache widerspiegeln. Es ist jedoch nicht möglich, auf Diskriminierungen, die sich aus diesem weiterhin weit verbreiteten binären Geschlechterbild hinzuweisen, ohne mindestens sprachlich eben jene Vorstellungen zu replizieren, die gerade kritisiert werden. Um diesen Spagat deutlich zu machen, verwenden wir daher die Bezeichnungen „Frauen*“ und „Männer*“, um auf die Vielfalt der möglichen biologischen Geschlechtsidentitäten wie Gender hinzuweisen.
Das Papier #coronazeigtuns: Frauen* & Feminismus gibt es hier als PDF-Datei zum Herunterladen.